Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: 2026 · Gültig für Makler-, Beratungs-, Projekt- und Bauleistungen der Köpenicker Grundbesitz & Verwaltung GmbH.
§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Angebote und Leistungen der Köpenicker Grundbesitz & Verwaltung GmbH, Friedrichstr. 95, 10117 Berlin (nachfolgend „Auftragnehmer“), gegenüber ihren Auftraggebern und Interessenten (nachfolgend „Auftraggeber“).
Sie gelten für Maklerleistungen (Nachweis und Vermittlung) nach § 34c Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GewO, für die Vorbereitung und Durchführung von Bauvorhaben als Bauherr nach § 34c Abs. 1 Satz 1 Nr. 3a GewO, für Beratungs- und Begleitleistungen (Ankauf, Baugenehmigung, WEG-Genehmigung), für Sanierungsleistungen als Generalunternehmer, für Projektentwicklung, Off-Market-Vertrieb, Zwischenvermietung, die Vermittlung von Joint-Venture-Partnerschaften sowie für Planung und Ausführung von PV-Anlagen und Ladeinfrastruktur.
Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Auftraggebers werden nur wirksam, wenn der Auftragnehmer ihnen ausdrücklich in Textform zustimmt.
§ 2 Zustandekommen des Vertrages, Anfragen über die Webseite
Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche oder in Textform erklärte Auftragsbestätigung bzw. durch Unterzeichnung eines gesonderten Vertrages zustande.
Anfragen über die Formulare dieser Webseite (u. a. Kontakt-, Ankaufs- und Sanierungsanfragen, Uploads von Fotos und Videos) sind unverbindlich und begründen keinen Anspruch auf Leistungserbringung. Sie dienen der Prüfung des Vorhabens und der Vorbereitung eines Angebots.
Automatisiert erzeugte Kostenspannen, Arbeitsaufstellungen und Ablaufpläne (auch KI-gestützt aus übermittelten Medien) sind unverbindliche Orientierungswerte, kein Angebot und keine Zusicherung von Preisen, Mengen oder Bauzeiten. Verbindlich ist ausschließlich ein individuelles, schriftliches Angebot nach Objektprüfung.
§ 3 Maklerleistungen, Provision und Doppeltätigkeit
Der Auftragnehmer wird als Nachweis- und/oder Vermittlungsmakler tätig. Der Provisionsanspruch entsteht mit dem wirksamen Abschluss des nachgewiesenen oder vermittelten Hauptvertrages (Kauf-, Miet- oder vergleichbarer Vertrag) und ist mit Abschluss fällig, sofern nichts anderes vereinbart ist.
Höhe und Verteilung der Provision werden im Einzelfall in Textform vereinbart. Bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Einfamilienhäuser und Eigentumswohnungen an Verbraucher gelten vorrangig die §§ 656a ff. BGB, insbesondere Textformerfordernis und die Regelungen zur hälftigen Teilung der Maklerlohnpflicht.
Der Auftragnehmer darf für beide Seiten tätig werden (Doppeltätigkeit); dies wird offengelegt. Bei Eigengeschäften oder wirtschaftlicher Verflechtung wird der Auftraggeber vor Abschluss informiert.
Objekt- und Adressangaben sind vertraulich. Gibt der Auftraggeber Informationen unbefugt weiter und kommt dadurch ein Vertrag mit einem Dritten zustande, schuldet er die Provision, die bei eigenem Abschluss angefallen wäre.
Der Auftragnehmer übernimmt keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit von Angaben, die von Eigentümern oder Dritten stammen (u. a. Exposé-, Flächen-, Miet- und Zustandsangaben).
§ 4 Beratungs- und Begleitleistungen
Beratungs- und Begleitleistungen (Ankaufsberatung und -begleitung, Baugenehmigungs- und WEG-Genehmigungsberatung, Projektentwicklung, Vermittlung von Joint-Venture-Partnerschaften) werden als Dienstleistung erbracht. Ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg, die Erteilung einer Genehmigung oder das Zustandekommen einer Partnerschaft wird nicht geschuldet.
Der Auftragnehmer erbringt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsberatung im Sinne des RDG bzw. StBerG. Erforderliche rechtliche, steuerliche und statische Prüfungen sind durch fachlich zugelassene Dritte einzuholen.
Vergütungen erfolgen nach Zeitaufwand, Pauschale oder Erfolgsbeteiligung gemäß gesonderter Vereinbarung.
§ 5 Bauleistungen als Generalunternehmer und Bauherrentätigkeit
Für Sanierungs-, Umbau- und Neubauleistungen sowie für die Planung und Ausführung von PV-Anlagen und Ladeinfrastruktur gilt Werkvertragsrecht (§§ 631 ff. BGB). Die Geltung der VOB/B kann gesondert in Textform vereinbart werden; gegenüber Verbrauchern gilt die VOB/B nur bei ausdrücklicher Vereinbarung und Aushändigung.
Leistungsumfang, Ausführungsstandard, Termine und Vergütung ergeben sich aus dem Bauvertrag nebst Leistungsverzeichnis. Nicht ausdrücklich aufgeführte Leistungen sind nicht geschuldet und werden als Nachtrag abgerechnet.
Bauzeiten sind Richtwerte, soweit keine ausdrücklich als verbindlich bezeichneten Termine vereinbart sind. Verzögerungen aus nicht vom Auftragnehmer zu vertretenden Gründen (u. a. behördliche Verfahren, Lieferengpässe, Witterung, verdeckte Mängel im Bestand, fehlende Mitwirkung) verlängern die Ausführungsfristen angemessen.
Der Auftragnehmer darf Nachunternehmer einsetzen. Abschlagszahlungen richten sich nach Baufortschritt (§ 632a BGB) bzw. nach dem Zahlungsplan des Bauvertrages. Die Abnahme erfolgt förmlich; wesentliche Mängel sind im Abnahmeprotokoll festzuhalten.
Als Bauherr im Sinne des § 34c Abs. 1 Satz 1 Nr. 3a GewO beachtet der Auftragnehmer die Vorgaben der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV), insbesondere zur Verwendung von Vermögenswerten der Erwerber und zu Sicherheiten.
Gegenüber Verbrauchern gelten ergänzend die Vorschriften über Verbraucherbauverträge (§§ 650i ff. BGB) einschließlich Baubeschreibung und Widerrufsrecht.
§ 6 Mitwirkung des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt alle für die Leistung erforderlichen Unterlagen, Zugänge und Informationen rechtzeitig, vollständig und richtig zur Verfügung (u. a. Grundbuchauszüge, Pläne, Miet- und Teilungsunterlagen, Zustandsangaben, Fotos/Videos).
Mit dem Upload von Fotos, Videos und Unterlagen sichert der Auftraggeber zu, zur Weitergabe berechtigt zu sein, und räumt dem Auftragnehmer das Recht ein, diese Inhalte zum Zweck der Prüfung, Kalkulation und Angebotserstellung – auch automatisiert – auszuwerten.
Unrichtige oder verspätete Mitwirkung berechtigt zur Anpassung von Terminen und Vergütung.
§ 7 Vergütung, Zahlung, Aufrechnung
Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit nicht anders ausgewiesen. Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen ab Zugang zur Zahlung fällig.
Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen. Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
§ 8 Gewährleistung und Haftung
Für Bauleistungen gelten die gesetzlichen Mängelrechte; die Verjährungsfrist beträgt bei Bauwerken fünf Jahre ab Abnahme, soweit nicht abweichend vereinbart und gesetzlich zulässig.
Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, bei Übernahme einer Garantie sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.
Für unverbindliche Orientierungswerte nach § 2 Abs. 3 (Kostenspannen, automatisierte Arbeitsaufstellungen und Ablaufpläne) wird keine Haftung übernommen.
§ 9 Laufzeit und Kündigung
Dauerschuldverhältnisse (u. a. Zwischenvermietung, laufende Begleitung) können von beiden Seiten mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende in Textform gekündigt werden, soweit nichts anderes vereinbart ist. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Der Auftraggeber kann Werkverträge nach § 648 BGB jederzeit kündigen; der Auftragnehmer behält den Vergütungsanspruch abzüglich ersparter Aufwendungen.
§ 10 Widerrufsrecht für Verbraucher
Verbrauchern steht bei außerhalb von Geschäftsräumen oder im Fernabsatz geschlossenen Verträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen zu. Die vollständige Widerrufsbelehrung nebst Muster-Widerrufsformular ist unter koepenicker-grund.de/widerruf abrufbar und wird zusätzlich mit dem jeweiligen Vertragsangebot in Textform übermittelt.
Soll die Leistung vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnen, ist hierfür eine ausdrückliche Aufforderung des Verbrauchers in Textform erforderlich; in diesem Fall ist bei Widerruf Wertersatz für die bereits erbrachte Leistung zu leisten.
§ 11 Vertraulichkeit und Datenschutz
Beide Seiten behandeln alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten Informationen vertraulich; dies gilt insbesondere für Off-Market-Objektdaten.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt nach der Datenschutzerklärung dieser Webseite. Übermittelte Medien werden verschlüsselt gespeichert und nur über zeitlich begrenzte, signierte Links bereitgestellt.
§ 12 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand ist – soweit zulässig – Berlin.
Der Auftragnehmer ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Ergänzend gelten unsere Datenschutzhinweise sowie die Angaben im Impressum.