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Genehmigungsfreie Umbauten nach der Berliner Bauordnung: Leitfaden für Eigentümer und Verwalter

07. September 2026 · Dimitri Serovatski

Titelbild: Genehmigungsfreie Umbauten nach der Berliner Bauordnung: Leitfaden für Eigentümer und Verwalter
Bild: KI-generiert (Google Gemini) für Köpenicker Grundbesitz & Verwaltung GmbH

Welche Umbauten in Berlin genehmigungsfrei sind und was Eigentümer bei Dachgeschossausbau, Instandhaltung und Bauanzeigen beachten müssen.

In Berlin regelt die Berliner Bauordnung (BauOBln) präzise, welche Baumaßnahmen ohne förmliches Baugenehmigungsverfahren durchgeführt werden können. Für Eigentümer, Investoren und Immobilienverwalter ist das Wissen um den Unterschied zwischen verfahrensfreien und genehmigungsfreigestellten Vorhaben essenziell, um Projekte effizient und rechtssicher umzusetzen.

Genehmigungsfreie und verfahrensfreie Vorhaben im Überblick

Grundsätzlich sind reine Instandhaltungsarbeiten sowie der Austausch von Fenstern und Türen in bestehenden Öffnungen genehmigungsfrei. Gleiches gilt für Fassadenarbeiten wie Verkleidungen, Verblendungen, Verputz und Anstriche oder den Einbau liegender Fenster in Dachflächen, sofern dabei keine tragenden Bauteile beeinträchtigt werden.

Wesentliche Veränderungen der äußeren Gestalt oder einer Nutzung erfordern jedoch in der Regel weiterhin eine Baugenehmigung oder ein Genehmigungsfreistellungsverfahren. Zu den explizit genehmigungsfreien Vorhaben zählen unter anderem:

  • Kleinere Gebäude: Bauten ohne Aufenthaltsräume, Toiletten oder Feuerstätten mit maximal 75 m³ umbautem Raum (ausgenommen Garagen, Ställe oder Verkaufsräume).
  • Garagen und Carports: Diese sind genehmigungsfrei, wenn die Brutto-Grundfläche maximal 50 m² und die mittlere Wandhöhe höchstens 3,0 m beträgt sowie das Grundstück innerhalb eines qualifizierten Bebauungsplans liegt.
  • Einfriedungen: Pfeiler oder Mauern bis zu einer Höhe von 1,50 m sowie sonstige Einfriedungen bis 2,00 m Höhe (außerhalb des Außenbereichs).
  • Vorübergehende Anlagen: Beispielsweise Werbeanlagen mit einer Ansichtsfläche von bis zu 2,50 m² oder temporäre Auslagen auf Baustellen.

Erleichterungen beim Dachgeschossausbau und rechtliche Vorgaben

Um die Schaffung von neuem Wohnraum gezielt zu fördern, wurden seit Ende 2023 Sonderregelungen geschaffen: Der Ausbau von Dachgeschossen zu Wohnzwecken außerhalb von Gebieten mit Bebauungsplan (§ 34 Abs. 1 S. 1 BauGB) ist nun häufiger genehmigungsfrei möglich.

Dennoch bedeutet Genehmigungsfreiheit keineswegs Narrenfreiheit. Auch bei verfahrensfreien Maßnahmen müssen sämtliche öffentlich-rechtlichen Vorgaben – insbesondere zur Statik und zum Brandschutz – strikt eingehalten werden. In vielen Fällen ist eine formelle Bauanzeige bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde erforderlich. Geht innerhalb von vier Wochen keine Ablehnung ein, gilt das Vorhaben vielfach als genehmigt. Bei denkmalgeschützten Gebäuden greifen Sonderregeln: Hier sind meist selbst geringfügige Umbauten erlaubnispflichtig.

Was das für Ihr Objekt bedeutet

Sowohl in Berlin als auch im angrenzenden Brandenburg erfordern Bau- und Sanierungsmaßnahmen eine sorgfältige Begutachtung im Vorfeld. Eine fehlerhafte Einschätzung der Genehmigungsfreiheit kann zu kostenintensiven Baustopps oder Rückbauanordnungen führen.

Als verlässlicher Partner für das Immobilienmanagement unterstützt Sie die Köpenicker Grundbesitz & Verwaltung GmbH bei der fachgerechten Planung und Prüfung Ihrer Bauvorhaben im Raum Berlin und Brandenburg, damit Ihre Investitionen rechtssicher realisiert werden. Bitte beachten Sie, dass dieser Beitrag ausschließlich der allgemeinen Information dient und keine rechtsverbindliche Bauberatung oder Rechtsberatung ersetzt.

Quellen

Berliner BauordnungBauOBlnGenehmigungsfreie UmbautenImmobilienverwaltungBerlin Brandenburg

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