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Sanierung in Berlin & Brandenburg – als Generalunternehmer aus einer Hand

Wir sanieren Wohn- und Gewerbebestand in Berlin und Brandenburg als Generalunternehmer: ein Vertrag, ein Ansprechpartner, ein Termin- und Kostenplan. Vom Gründerzeit-Altbau mit Kastenfenstern und Stuck über Nachkriegsbauten der 1950er- bis 1970er-Jahre bis zur Plattenbau-Modernisierung. Wer möchte, bekommt die Leistung auch rein beratend – etwa als Bauherrenvertretung gegenüber ausführenden Firmen.

Leistungsumfang

  • Kernsanierung und Teilsanierung von Wohnungen, Häusern und Gewerbeeinheiten
  • Altbausanierung: Holzbalkendecken, Feuchte im Souterrain, Kastenfenster, Elektrik nach heutigem Stand
  • Bad- und Küchenstränge, Steigleitungen, Heizungstausch und hydraulischer Abgleich
  • Dachgeschossausbau und Grundrissoptimierung inklusive Statik und Brandschutz
  • Energetische Maßnahmen mit Blick auf GEG-Pflichten und Förderfähigkeit
  • Festpreisrahmen, verbindlicher Bauzeitenplan, Abnahme- und Mängelmanagement

So läuft es ab

  1. Schritt 1

    Aufnahme

    Objektdaten, Fotos oder Rundgangsvideo – daraus entsteht binnen 24 Stunden eine erste Kostenspanne.

  2. Schritt 2

    Begehung

    Vor-Ort-Termin mit Bewertung von Substanz, Leitungen, Feuchte und Genehmigungsbedarf.

  3. Schritt 3

    Leistungsverzeichnis

    Gewerkeweise Kalkulation, Varianten für Standard und Ausstattung, verbindliches Angebot.

  4. Schritt 4

    Ausführung

    Bauleitung, Gewerkekoordination, wöchentlicher Statusbericht, Abnahme und Übergabe.

Häufige Fragen

Was kostet eine Sanierung in Berlin pro Quadratmeter?

Die Spanne hängt stark von Substanz und Umfang ab. Eine Teilsanierung beginnt typischerweise deutlich unter dem Niveau einer Kernsanierung mit Strang-, Elektro- und Grundrissarbeiten. Wir nennen nach Sichtung von Fotos oder Video innerhalb von 24 Stunden eine belastbare Spanne statt einer Pauschalzahl.

Übernehmen Sie auch nur die Bauleitung?

Ja. Wir arbeiten sowohl als Generalunternehmer mit eigener Ausführungsverantwortung als auch rein beratend als Bauherrenvertretung, wenn Sie bereits Firmen gebunden haben.

Sanieren Sie auch im Milieuschutzgebiet?

Ja. In sozialen Erhaltungsgebieten nach § 172 BauGB sind bestimmte Modernisierungen genehmigungspflichtig. Wir planen die Maßnahmen von Anfang an genehmigungsfähig und übernehmen die Abstimmung mit dem Bezirk.

Passende Leistungen kombinieren

Viele Projekte verbinden mehrere Leistungen – von der Genehmigung bis zur schlüsselfertigen Übergabe.

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Wir sind in allen Berliner Bezirken und im Brandenburger Umland tätig – Rückmeldung innerhalb von 24 h.

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